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Wenn im Urlaub etwas schief läuft, ...

Geht im Pauschal-Urlaub am Hotel oder im Programm etwas schief, ist es ärgerlich. Noch ärgerlicher ist es, wenn man wegen falschen Handels am Urlaubsort bezüglich des Urlaubsmangels nach dem Urlaub keinen Cent zurück bekommt.

Daher einige Hinweise, wie man bei einem Mangel richtig reagiert:

Die folgenden Hinweise beziehen sich nur auf Pauschalreisen. Eine Pauschalreise ist die Zusammenfügung mindestens zweier Leistungen vom Reiseveranstalter - Unterkunft und Flug.

Ein Mangel tritt auf, wenn folgende Dinge nicht eingehalten werden:

den Reisebeschreibungen im Prospekt des Reiseveranstalters, der Reisebestätigung und sonstigen Informationen des Reiseveranstalters, mündlichen oder schriftlichen Zusagen (z.B. bei Sonderwünschen) sowie aus dem Reisecharakter (z.B. Bildungs-, Sprach-, Erholungs-, Sport- oder Abenteuerreise)

WICHTIG: Die Beweislast für die Mängel liegt bei EUCH.

Daher folgende Tip(p)s:

Protokolliere den Mangel (Fotos, Kopien...) oder wenigstens Zeugen für die Mängel. Die Reiseleitung sollte dann durch ihre Unterschrift bestätigen, dass sie den Mangel zur Kenntnis genommen hat

Wieviel Prozent des Reisepreises Sie wiederbekommen, könnt ihr in der "Frankfurter Tabelle" Nachlesen:

 

Die Frankfurter Tabelle:

Angegeben ist der Mangel und dahinter die Zahl ist der Prozentsatz vom Reisepreis, den ihr zurückfordern könnt

 

Abweichung von dem gebuchten Objekt

je nach Entfernung Abweichende örtliche Lage (Strandentfernung) 5-15

Abweichende Art der Unterbringung im gebuchten Hotel (Hotel statt Bungalow, abweichendes Etage) 5-10

Abweichende Art der Zimmer DZ statt EZ 20

Dreibettzimmer statt EZ 25

Dreibettzimmer statt DZ 20-25 (Entscheidend, ob Personen der gleichen Buchung oder unbekannte Reisende zusammen gelegt werden, so wie uns das in Tunesien in der ersten nacht passiert ist,...)

Vierbettzimmer statt DZ 20-30 (Entscheidend, ob Personen der gleichen Buchung oder unbekannte Reisende zusammen gelegt werden)

 

Mängel in der Ausstattung des Zimmers

zu kleine Fläche 5-10

fehlender Balkon 5-10 bei Zusage/je nach Jahreszeit

fehlender Meerblick 5-10 bei Zusage

fehlendes (eigenes) Bad/WC 15-25

fehlendes (eigenes) WC 15

fehlende (eigene) Dusche 10 bei Buchung

fehlende Klimaanlage 10-20 bei Zusage

fehlendes Radio/TV 5 bei Zusage

zu geringes Mobiliar 5-15

Schäden (Risse, Feuchtigkeit etc.) 10-50

Ungeziefer 10-50

 

Ausfall von Versorgungseinrichtungen

Toilette 15

Bad/Warmwasserboiler 15

Stromausfall/Gasausfall 10-20

Wasser 10

Klimaanlage 10-20 je nach Jahreszeit

Fahrstuhl 5-10 je nach Etage

Service vollkommener Ausfall 25

schlechte Reinigung 10-20

ungenügender Wäschewechsel (Bettzeug, Handtücher) 5-10

Beeinträchtigungen Lärm am Tage 5-25

Lärm in der Nacht 10-40

Gerüche 5-15

Fehlen der (zugesagten) Kureinrichtungen (Thermalbad, Massage) 20-40 je nach Art der Projektzusage(z. B. "Kururlaub")

 

Welche Minderungen ergeben sich Mängeln in der Verpflegung?

Vollkommener Ausfall 50

 

 

Inhaltliche Mängel

Eintöniger Speisezettel 5

Nicht genügend warme Speisen 10

Verdorbene (ungenießbare) Speisen 20-30

Service Selbstbedienung (statt Kellner) 10-15

Lange Wartezeiten 5-15

Essen in Schichten 10

Verschmutzte Tische 5-10

Verschmutztes Geschirr, Besteck 10-15

Fehlende Klimaanlage im Speisesaal 5-10 bei Zusage

 

Welche Minderungen ergeben sich Mängeln im Transport?

Zeitlich verschobener Abflug über 4 Stunden hinaus 5 des anteiligen Reisepreises für einen Tag für jede weitere Stunde

 

Ausstattungsmängel

Niedrigere Klasse 10-15

Erhebliche Abweichung vom normalen Standard 5-10

Service Verpflegung 5

Fehlen der in der Flugklasse üblichen Unterhaltung (Radio, Film, etc.) 5

Auswechslung des Transportmittels der auf die Transportverzögerung entfallende anteilige Reisepreis

Fehlender Transfer vom Flugplatz (Bahnhof) zum Hotel - Kosten des Ersatztransport- mittels

 

Welche Minderungen ergeben sich bei sonstigen Mängeln?

Fehlender oder verschmutzter Swimmingpool 10-20 bei Zusage

Fehlendes Hallenbad etc. bei Zusage - soweit bei vorhandenem Swimmingpool 10 nach Jahreszeit bei nicht vorhandenem Swimmingpool 20

Fehlende Sauna 5 bei Zusage

Fehlender Tennisplatz 5-10 bei Zusage

Fehlendes Mini-Golf 3-5 bei Zusage

Fehlende Segelschule, Surfschule, Tauchschule 5-10 bei Zusage

Fehlende Möglichkeit zum Reiten 5-10 bei Zusage

Fehlende Kinderbetreuung 5-10 bei Zusage

Unmöglichkeit des Badens im Meer 10-20 je nach Prospektbeschreibung und zumutbarer Ausweichmöglichkeit

Verschmutzter Strand 10-20 bei Zusage

Fehlende Strandliegen, Sonnenschirme 5-10 je nach Ersatzmöglichkeit

Fehlende Snack- oder Strandbar 0- 5 bei Zusage

Fehlendes Restaurant oder Supermarkt 10-20 bei Zusage/je nach Ausweichmöglichkeit bei Hotelverpflegung 0-5 bei Selbstverpflegung 10-20

Fehlende Vergnügungseinrichtungen (Disco, Kino, Animateure) 5-15 bei Zusage

Fehlende Boutique oder Ladenstraße 0- 5 je nach Ausweichmöglichkeit

Ausfall von Landausflügen bei Kreuzfahrten 20-30 des anteiligen Reisepreises je Tag des Landausfluges

 

Fehlende Reiseleitung

bloße Organisation 0-5

bei Besichtigungsreisen 10-20

bei Studienreisen mit wissenschaftlicher Führung 20-30 bei Zusage

Zeitverlust durch notwendigen Umzug anteiliger Reisepreis für im gleichen Hotel 1/2 Tag in anderes Hotel 1 Tag


Warum ich dies auf meine HP gepackt habe?

Weil man in so einem Urlaubsschlamassel schneller reingeraten kann als man denkt; dabei sind es meistens nur ein paar Wochen, die schönste zeit des Jahres, und genau da möchte man keinen Ärger,...

Ich selbst habe damit auch schon Erfahrungen gemacht... Hatte damals aber diese Tabelle noch nicht zur Hand, sonst hätte ich vermutlich mehr Geld zurück fordern können

Erst einmal: Gebucht haben wir bei Bucher-Reisen; wenn die sich schon so dreimaldämlich anstellen, sollen sie sich über Kritik nicht wundern!!!!!

 

 

Mein Tunesien-Urlaub

Im Juli 2001 war ich mit meiner Klassenkammeradin in Tunesien... im 3*** Hotel Marabout;

Wucher, trotz LAST MINUTE ... fast 1000 DM für 6 Tage HP, ... Und dann erlebten wir auch noch so viel Mist im Hotel ...

Wir kamen nachts an, total fertig und müde und das erste -> nicht genügen Zimmer!!!

Und so mussten wir die erste Nacht mit 2 fremden Personen in einem Vier-Bett Zimmer schlafen, in trauter Gemeinschaft mit diversem Krabbelzeug, Kakerlaken etc ...

Am nächsten morgen mussten wir zeitig das Zimmer verlassen, es war aber noch kein neues frei.

Koffer durften dann in der Rezeption stehen, und weil kein Tresor frei war, durften wir sämtliches Handgepäck mitnehmen zum Strand, und weil unsere gesamte Urlaubskasse dabei war, durften wir diese nicht aus dem Auge lassen und gammelten bis mittags mit warmer Cola am Strand, konnten nicht einmal an unsere Klamotten ran... waren ja auch nur 45 °C

Immer wieder bin ich von dort zurück zum Hotel gelaufen, fragen, wann unser Zimmer endlich frei ist. Und immer wieder wurde ich vertröstet...

... Nachmittags konnten wir dan endlich in unser Zimmer, Hurra.

Einen Tag fast komplett verloren, von ohnehin nur 6 Tagen.

Tja, vor unserem Zimmer war dann Baustelle. Der Teppich wurde neu verlegt. Manchmal grenzte es an einem Akrobatischen Akt, der seinesgleichen suchte, nur um ins Zimmer zu kommen. Zwischendurch durften wir gar nicht ins Zimmer. Der Kleber sollte trocknen ... Dieser stank übrigens bestialisch-beissend, daß man Kopfschmerzen bekam, dieser "Duft" zog natürlich auch ins Zimmer, und das ein paar Tage lang,...

Weiteres Highlight: Zwischendurch kein Wasser, kein Strom,... Und abends wurde der Strand abgeschlossen, sodaß aus einer Nacht am Strand - zumindest am Hotel - nichts wurde,...

... Ich habe diesen Vorfall dem Reisebüro gemeldet, war ja jem. vor Ort. Der hatte übrigens ganz tolle Sprechzeiten, wieder 1 Vormittag verloren ... und sie redete sich raus, wollte uns mit einem Essen im Hotel bestechen - so bescheuert bin ich nicht, habe, zurück in Deutschland erst einmal einen netten Brief aufgesetzt, und alles, auch das schriftlich in Tunesien aufgenommene, aufgelistet ... Von dem 1000 DM Reisepreis gab 40 DM zurück...

... und ein Fazit gratis:

NIE WIEDER BUCHER-REISEN!!!!!!!!!!!!!

Aber weil ich allem immer etwas positiven abgewinnen kann: Ich habe dort sehr schöne Dinge erlebt, Banana-Boat - kann ich nur empfehlen, GAUDI, dann Paraglideschirm fliegen, wirklich ein Erlebnis, man fliegt fast schwerelos über den Strand, das Meer. Das Abendprogramm für die Erwachsenen war abwechslungsreich, jeden Tag etwas anderes.


Wie ist die Tabelle zu benutzen? Folgende Punkte müssen bei der Berechnung des Minderungsbetrages beachtet werden:

1. Geringfügige Beeinträchtigungen bleiben außer Betracht.

2. Die Höhe des Prozentsatzes richtet sich bei Rahmensätzen nach der Intensität der Beeinträchtigung. Diese ist in der Regel unabhängig von den Eigenschaften des einzelnen Reisenden (Alter, Geschlecht, besondere Empfindlichkeit, besondere Unempfindlichkeit). Ausnahmen: Bei besonderen Umständen eines Reisenden, die dem Reiseveranstalter bei Buchung bekannt waren, kann bei erheblicher Beeinträchtigung der einzelne Höchstsatz um 50% steigen. Bei Mängeln der Gruppe IV entfällt eine Minderung, wenn eine Beeinträchtigung für den Reisenden offenkundig oder nachweisbar nicht gegeben war.

3. Der Prozentsatz wird grundsätzlich vom Gesamtreisepreis (also auch Transportkosten) erhoben. Soweit Beeinträchtigungen während der Reisedauer nur zeitweilig auftreten, wird Minderung nur auf den entsprechenden Anteil angewandt. Gleiches gilt, wenn die Gewährleistungspflicht des Reiseveranstalters wegen schuldhaft unterlassener Anzeige des Mangels oder wegen Nichtannahme eines zumutbaren Ersatzangebots entfällt. Bei kleineren Mängel bis höchstens l0% kann der Prozentsatz auf den Aufenthaltspreis angesetzt werden, wenn durch die Mängel der Reiseablauf nicht wesentlich verändert wurde. Bei zusammengesetzten Reisen, von denen mindestens ein Reiseteil getrennt gebucht werden kann, ist die Minderung in der Regel aus dem Preis für den Reiseteil zu berechnen, auf den die Mängel entfallen.

4. Bei Vorliegen mehrerer Mängelpositionen werden die Prozentsätze addiert. Ist Gegenstand des Vertrages die Unterkunft und Vollpension, so gelten folgende Gesamtprozentsätze für eine Leistungsgruppe als Obergrenze: Gruppe I (Unterkunft) 50% Gruppe II (Verpflegung) 50% Gruppe III (Transport) 20% Gruppe IV (Sonstiges) 30% Ist Gegenstand des Vertrages die Unterkunft und Halbpension, erhöhen sich die Sätze der Gruppe I um 25% und vermindern sich die Sätze der Gruppe II um 25%. Dabei dürfen folgende Gesamtprozentsätze innerhalb einer Leistungsgruppe nicht überschritten werden: Gruppe I (Unterkunft) 62,5% Gruppe II (Verpflegung) 37,5% Gruppe III (Transport) 20% Gruppe IV (Sonstiges) 30% Ist Gegenstand des Vertrages die Unterkunft mit Frühstück, so erhöhen sich die Sätze der Gruppe I um 66,6% und vermindern sich die Sätze der Gruppe II um 66,6%. Dabei dürfen folgende Gesamtprozentsätze innerhalb einer Leistungsgruppe nicht überschritten werden: Gruppe I (Unterkunft) 83,3% Gruppe II (Verpflegung) l6,7% Gruppe III (Transport) 20% Gruppe IV (Sonstiges) 30% Ist Gegenstand des Vertrages nur die Unterkunft so erhöhen sich die Sätze der Gruppe I um 100%; im Einzelfall kann der Gesamtprozentsatz der Gruppe I bis 100% gehen. Für die Gruppe III verbleibt es beim Gesamtprozentsatz von 20%, für die Gruppe IV beim Gesamtprozentsatz von 30%.

5. Ist die Reise in ihrer Gesamtheit durch Mängel einzelner Reiseleistungen oder durch Pflichtverletzungen des Reiseveranstalters schuldhaft erheblich beeinträchtigt worden, so können die Minderungssätze bis zum vollen Reisepreis steigen

6. Sonstiges Eine Kündigung nach kommt nur in Betracht, wenn Mängel von mindestens 20% vorliegen. Hierbei ist bei einer Kündigung nach Fristsetzung (§ 651 e Abs. 2 S. 1 BGB) auf die nicht fristgerecht behobenen Mängel, bei einer sofortigen Kündigung (§ 651 e Abs.2 S. 2 BGB) auf die bei Abgabe der Kündigungserklärung vorliegenden Mängel abzustellen. in Form eines Ersatzurlaub kommt in der Regel nur in Betracht, wenn nicht fristgerecht behobene Mängel mit einem Gesamtgewicht von mindestens 50% vorliegen.

Alle Angaben wurden nach bestem Wissen zusammengestellt, sind aber ohne Gewähr!

 

Information und Beratung

Hattet ihr Ärger im Urlaub und benötigt nun einen Rat, wendet euch an eine der Verbraucherzentralen. Dort erfahrt ihr, wie und wo ihr Rechtsauskunft erhalten könnt.

Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv), Markgrafenstraße 66, 10969 Berlin, Tel: 030-25800-0

Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, Tel: 0211-38090

Verbraucherzentrale Baden-Würtemberg, Tel. 0711-66910

Verbraucherzentrale Bayern, Tel. 089-539870

Verbraucherzentrale Berlin, Tel. 030-214850

Verbraucherzentrale Brandenburg, Tel. 0331-298710

Verbraucherzentrale Bremen, Tel. 0421-160777

Verbraucherzentrale Hamubrg, Tel. 040-2483220

Verbraucherzentrale Hessen, Tel. 069-9720100

Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern, Tel. 0381-493980

Verbraucherzentrale Niedersachsen, Tel. 0511-911960

Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, Tel. 06131-28480

Verbraucherzentrale Saarland, Tel. 0681-500890

Verbraucherzentrale Sachsen, Tel. 0341-6888080

Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt, Tel. 0345-298030

Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein, Tel. 0431-590990 Verbraucherzentrale Thüringen, Tel. 0361-555140

 

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